Am 24. Juni 1992 ist europaweit die Richtlinie 92/57/EWG des Rates über Mindestvorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz verabschiedet worden.

Seit dem 04.11.1994 gilt im Großherzogtum Luxemburg die Verordnung als Landesgesetz.

Am 01.07.1998 wurde diese Richtlinie als Baustellenordnung in der Bundesrepublik gesetzlich verankert.

PROMACO verfügt über geschulte Ingenieure, welche den Sicherheits- und Gesundheitsschutz von den ersten Planungsentwürfen bis zur Realisierung einschl. der Erstellung der relevanten Dokumentation für das Gebäude kompetent als Koordinatoren betreuen:

  • Berücksichtigung von Arbeitsschutz bei Planung
  • Erstellung Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan
  • Erstellung Baustellenordnung
  • Erstellung Baumerkmalsunterlage für den Betrieb
  • Koordination und Organisation während der Ausführung

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