Arbeitsschutzrichtlinien, Gesundheitsschutzpläne und Baustellenordnungen – beim Bau eines neuen Objektes gilt es, viele verschiedene Sicherheitsbestimmungen zu beachten. Bereits 1992 wurde europaweit die Richtlinie 92/57/EWG des Rates über Mindestvorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz verabschiedet.
Diese Verordnung gilt bereits seit 1994 im Großherzogtum Luxemburg als Landesgesetz und wurde wenig später, im Juli 1998, auch in der Bundesrepublik Deutschland als Richtlinie für die Baustellenordnung gesetzlich verankert. PROMACO verfügt über geschulte Ingenieure, die die verschiedenen Sicherheitsbestimmungen kennen und stets in ihren Planungen berücksichtigen.